In ihrem Beschluss Nr. 01/2004 hat die nationale Kommission die Nutzung einer Videoüberwachungsvorrichtung in den Geschäftsräumen einer Gesellschaft untersagt. Diese Entscheidung ist in der Folge durch die Urteile des Verwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2004 und vom Verwaltungshof vom 12. Juli 2005 bestätigt worden.