Die nationale Kommission hat am 12. April 2006 ein Zutrittskontrollsystem mittels Fingerabdrücken genehmigt, die ausschließlich auf den Armband-Chips der betroffenen Abonnenten gespeichert werden. Dieser Genehmigung vorausgegangen war am 21. Dezember 2005 eine Ablehnung der gleichen Überwachung, bei der die Fingerabdrücke zentral in einer elektronischen Datenbank gespeichert werden sollten.