Die nationale Kommission hat sich über Artikel 4 eines Verordnungsentwurfs geäußert, der die zu befolgenden Verfahren zur Feststellung des Todes im Hinblick auf die Entnahme von Organen festlegen soll.
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Großherzogtum Luxemburg
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Die nationale Kommission hat sich über Artikel 4 eines Verordnungsentwurfs geäußert, der die zu befolgenden Verfahren zur Feststellung des Todes im Hinblick auf die Entnahme von Organen festlegen soll.