Stellungnahme der nationalen Kommission zum Antrag der luxemburgischen Regulierungsbehörde (ILR) in Bezug auf das in Artikel 41 des abgeänderten Gesetzes vom 2. August 2002 vorgesehene Verfahren zum Zugriff auf bestimmte Daten. (Bestimmte Behörden haben von Rechts wegen, auf Anfrage und über die Regulierungsbehörde, ein Zugangsrecht zu den Daten, die die Identität der Abonnenten und Nutzer der Betreiber und Anbieter elektronischer Kommunikation sowie der Postdienste und Anbieter solcher Dienste betreffen.)