Am 30. Januar 2009 hat die CNPD Stellung zu bestimmten Maßnahmen der Finanzinstitute in Bezug auf persönliche Transaktionen des Bankenpersonals bezogen, dies im Zusammenhang mit der großherzoglichen Verordnung vom 13. Juli 2007 in Bezug auf die organisatorischen Erfordernisse und die Verhaltensregeln im Finanzsektor.