In ihrem Beschluss Nr. 85/2010 vom 26. April 2010 äußert sich die nationale Kommission zu zwei Entwürfen für Gesetzestexte in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung:
- Dem Gesetzentwurf Nr. 6113 zwecks Abänderung der Artikel 5 und 9 des abgeänderten Gesetzes vom 30.Mai 2005 über den Schutz der Privatsphäre im Bereich der elektronischen Kommunikation und des Artikels 67-1 des Strafgesetzbuchs (Code d'instruction criminelle) sowie
- dem Vorentwurf für eine großherzogliche Verordnung zur Festlegung der Kategorien personenbezogener Daten, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation oder der öffentlichen Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden.
Laut Gesetzesbegründung stehen die beiden Textentwürfe im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus und der schweren Kriminalität. Gegenstand der Texte ist genauer die generelle Aufbewahrung von Traffic- und Lokalisierungsdaten aus dem Telekommunikationsbereich mit dem Zweck, die Verfügbarkeit der Daten für die Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten zu gewährleisten.