Schüler-Datenbank

In ihrem Beschluss Nr. 126/2011 vom 26. April 2011 hat die nationale Kommission zum Gesetzesentwurf hinsichtlich der Nutzung einer Schüler-Datenbank sowie zum Entwurf einer großherzoglichen Verordnung in Ausführung dieses Gesetzes Stellung bezogen.

Bereits am 26. Juli 2010 (Beschluss Nr. 238/2010) hatte sich die Kommission zum Vorentwurf einer großherzoglichen Verordnung geäußert, die die Bedingungen, Kriterien und Verfahren für den Austausch personenbezogener Daten zwischen Verwaltung, Schulen, Gemeinden und Dritten regeln soll.

Aktualisierung: Nach den am 7. Juni angenommenen Änderungsvorschlägen der Kommission für Erziehung, Berufsausbildung und Sport der Abgeordnetenkammer, hat die CNPD in seiner Stellungnahme vom 15. Juni 2012 Bemerkungen über einige Bestimmungen des geänderten Gesetzentwurf formuliert.

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