Am 3. Juni 2011 (Beschluss Nr. 158/2011) hat sich die nationale Kommission zum Vorentwurf einer großherzoglichen Verordnung geäußert, die das Verfahren bei der elektronischen Übertragung von Buchführungsdokumenten zum Handelsregister festlegt.
Nationale Kommission für den Datenschutz
Großherzogtum Luxemburg
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