Nationales Krebsregister

Die Nationale Kommission hat ihre Stellungnahme abgegeben zum Entwurf einer großherzoglichen Verordnung zur Festlegung der Bedingungen und des Funktionieren des nationalen Krebsregister und zur Änderung der großherzoglichen Verordnung vom 20. Juni 1963 über die obligatorische Meldepflicht von Todesursachen.

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