Zugang zu den Berufen des Handwerkers, des Händlers, des Industriellen und zu bestimmten freiberuflichen Tätigkeiten

Die Nationale Kommission äusserte sich zum Entwurf einer Großherzoglichen Verordnung zur Schaffung von Datenverarbeitungen, welche nötig sind zur Ausführung von Artikel 32 des Gesetzes vom 2. September 2011 in Bezug auf den Zugang zu den Berufen des Handwerkers, des Händlers, des Industriellen und zu bestimmten freiberuflichen Tätigkeiten

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