In ihrem Beschluss Nr. 28/2013 vom 7. Februar 2013 hat die nationale Kommission sich zum Entwurf einer großherzoglichen Verordnung über den Status, die Bedingungen der Ernennung und die Aufgaben des "médecin-coordinateur" geäussert.
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In ihrem Beschluss Nr. 28/2013 vom 7. Februar 2013 hat die nationale Kommission sich zum Entwurf einer großherzoglichen Verordnung über den Status, die Bedingungen der Ernennung und die Aufgaben des "médecin-coordinateur" geäussert.