Das Nationale Krebsregister (RNC) ist eine Datensammlung von allen in Luxemburg diagnostizierten und/oder behandelten neuen Krebsfällen und ihrer Versorgung. Dieses Projekt wird vom Centre de Recherche Public et de la Santé (CRP-Santé) in Verbindung mit den Hauptakteuren im Bereich der Krebsforschung geleitet.
Die internen Regeln des Krebsregisters müssen gemäss der großherzoglichen Verordnung vom 18. April 2013 dem Minister und der CNPD zur Genehmigung vorgelegt werden.
In ihrer Stellungnahme vom 23. Dezember 2013 äusserte sich die Nationale Kommission zu diesen Regeln. Die internen Regeln, wie sie der CNPD vorgelegt wurden, bestehen neben dem Dokument, die jene beschreibt, aus einer Charta über die Sicherheit der Informationssysteme, aus einem Qualitätshandbuch, aus einer Prozedur der Verbreitung der Resultate und einer Informationsbrochüre für die Patienten.