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  1. Das Widerspruchsrecht

    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen wenn die Verarbeitung erforderlich ist für: die Wahrung der berechtigen Interessen des Verantwortlichen, oder die Wahrnehmung einer

  2. Das Recht auf Information

    Wie, warum und von wem werden Ihre persönlichen Daten verarbeitet? Unternehmen oder Verwaltungen müssen Ihnen diese Informationen in einer klaren und einfachen Sprache zum Zeitpunkt der Erhebung Ihrer Daten oder spätestens innerhalb eines Monats mitteilen. Dieses Recht ist in bestimmten

  3. Das Recht auf Berichtigung

    Wenn Ihnen aufgefallen ist, dass Daten, die Sie betreffen, ungenau, unvollständig oder nicht mehr aktuell sind, haben Sie haben Sie die Möglichkeit, die Berichtigung Ihrer persönlichen Daten zu verlangen. Wenden Sie sich direkt an den Verantwortlichen. Mit diesem Recht

  4. Ihre Rechte

    Die Datenschutz-Grundverodnung gewährt Ihnen Rechte, die es Ihnen ermöglichen Ihre persönlichen Daten zu kontrollieren:

  5. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Sie stellen fest, dass Sie betreffende personenbezogene Daten falsch oder irrelevant sind. Aber anstatt die Löschung der Daten zu verlangen, bevorzugen Sie eine Einschränkung? Sie haben das Recht eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn: sie die Richtigkeit der Daten

  6. Das Recht auf „Delisting“

    Bei der Eingabe der Kombination Ihres Vor- und Nachnamen in einer Suchmaschine (Google, Bing, Yahoo etc.) finden Sie ein fehlerhaftes oder nicht relevantes Suchergebnis? Wenden Sie sich an die Suchmaschine (oft gibt es spezifische Formulare auf der Webseite) und fordern

  7. Beschwerdeformular

    Bevor Sie eine Beschwerde einreichen, bitten wir Sie sich zuerst an die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle zu wenden, um Ihre Rechte geltend

  8. Das Recht auf Datenübertragbarkeit

    Sie möchten Ihre Daten von einem Dienstleister zum anderen übermitteln? Dieses Recht ermöglicht es Ihnen personenbezogene Daten, die Sie einem Verantwortlichen zur Verfügung gestellt haben (in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format) zu erhalten, und sie gegebenenfalls an einem anderen

  9. Ihre Rechte geltend machen

    Suche im öffentlichen Register Das öffentliche Register der Datenverarbeitungen (im Menü links) ermöglicht es, zu überprüfen, ob bestimmte Verwaltungen, Vereinigungen, Unternehmen, Geschäftsmänner oder Freiberufler ihre (nicht von der Meldepflicht ausgenommenen) Datenverarbeitungen bei der nationalen Kommission gemeldet haben. Die meisten Datenbanken bzw. Datenverarbeitungen müssen bei der nationalen Kommission gemeldet bzw. von dieser genehmigt werden (mit Ausnahme der Ausnahmen, die vom abgeänderten Gesetz vom 2. August 2002 festgelegt werden). Wer beispielsweise eine Genehmigung für sein Videoüberwachungssystem erhalten hat, muss gleichzeitig auch seinen gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Arbeitsunfälle seiner Angestellten nachkommen. Die von einem Datenschutzbeauftragten verwalteten Verarbeitungen erscheinen ebenfalls im öffentlichen Register. Die direkte Beschwerde Sie können ab dem Beginn der Erhebung, der Speicherung, der Nutzung oder der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu jedem Zeitpunkt Ihr Auskunfts- und Berichtigungsrecht direkt bei der Verwaltung, dem Unternehmen, der Vereinigung, dem Geschäftsmann oder Freiberufler geltend machen. Sie können also beantragen, über die Zweckbestimmung der Verarbeitung, d.h. die verfolgten Ziele, informiert zu werden. Derjenige, der Ihre Daten verarbeitet, muss Sie genau über die Daten informieren, die Sie betreffen und die sich in seinem Besitz befinden, damit Sie deren Richtigkeit, Angemessenheit und Notwendigkeit der Speicherung überprüfen können, und zwar in Anbetracht der Zweckbestimmung der Verarbeitung. Richten Sie Ihren Antrag auf Auskunft in schriftlicher Form, am besten per Einschreiben, an den Verantwortlichen der Datenverarbeitung, und fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Die Auskunft muss kostenlos erteilt werden. Die Klage bei der nationalen Kommission Wenn Ihre direkt an die Verwaltung, das Unternehmen, die Vereinigung, den Geschäftsmann oder Freiberufler gerichtete Beschwerde nichts gebracht hat (oder wenn eine solche Beschwerde sich als schwierig oder unmöglich erweist), können Sie sich gegebenenfalls an die nationale Kommission wenden. Die Bearbeitung von Beschwerden der betroffenen Personen ist Teil der Aufgaben der nationalen Kommission. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes kann die nationale Kommission eine Verarbeitung untersagen. Sie kann auch die Löschung der Daten anordnen und die Staatsanwaltschaft befassen. Im Falle von Gesetzesübertretungen können Strafen ausgesprochen werden. Sie sollten Ihre Beschwerde vorzugsweise schriftlich einreichen und anhand sachlich relevanter Angaben belegen. Die Anrufung des Gerichts Wenn die von der nationalen Kommission eingeleiteten Maßnahmen Sie nicht zufriedenstellen, haben Sie immer das Recht, eine Klage vor Gericht einzureichen. In diesem Fall wird es sicherlich notwendig sein, einen Anwalt aufzusuchen, der Sie beraten kann. Ein gerichtliches Vorgehen ist auch dann unerlässlich, wenn Sie im Fall einer Verletzung Ihrer Rechte in Bezug auf Ihr Privatleben Schadensersatz fordern wollen.

  10. Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

    Wenn die Aufbewahrung bestimmter Daten über Sie nicht länger gerechtfertigt ist, können Sie ihre Löschung fordern. Wenn kein legitimes Motiv (z.B. gesetzliche Buchführungspflichten) die weitere Verarbeitung der Daten rechtfertigt, müssen diese gelöscht werden. Dieses Recht ermöglicht Ihnen zum Beispiel

  11. Das Auskunftsrecht

    Wenden Sie sich direkt an den Verantwortlichen. Sie haben das Recht auf den Erhalt einer Kopie Ihrer persönlichen Daten. Beispiele: Sie kaufen ein Produkt im Internet und möchten wissen, welche Informationen das Online-Geschäft über Sie gespeichert hat? Sie möchten

  12. Privatpersonen

    n einer weitgehend informatisierten Welt zielt das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten darauf hin, Transparenz in Bezug auf die Dateien und Verarbeitungen personenbezogener Daten zuzusichern und Missbräuche zu verhindern. Das Gesetz gibt den betroffenen Personen spezifische Rechte, die es ihnen erlauben, selbst nachzuprüfen, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht, und und ermutigt so die Bürger zu einer gewissen Selbstbestimmung über die Informationen, die ihn, seine Familie und sein Privatleben betreffen.