Datendiebstahl in großem Ausmaß in Deutschland

Nach den Skandalen von illegaler Bespitzelung bei Lidl und der deutschen Telekom hat kürzlich ein neuer Fall von Datenmissbrauch in Deutschland zu einer angeregten Debatte zum Thema Datenschutz geführt. Viele Datenschützer und Politiker sprechen sich für eine Verschärfung des Datenschutzes aus.

Die Debatte ist ausgelöst worden, nachdem Anfang August 2008 die Verbraucherschutzzentrale aus Schleswig-Holstein eine CD-Rom mit Daten von 17.000 Personen erhalten hatte, die unerlaubt weitergegeben worden waren. Diese Daten, unter anderem persönliche Telefonnummern und Kontoverbindungen, waren von einem Call-Center benutzt worden, um ohne Einwilligung der Kontoinhaber Abbuchungen zu tätigen. Den deutschen Verbraucherzentralen sind hunderte von Fällen bekannt, in denen auf diese Weise unrechtmäßig Geld von Konten abgebucht wurde. Gewöhnlich werden die erworbenen Kundendaten von den Call Centers benutzt, um Direktmarketing, Telefonwerbung und Verkauf zu betreiben.

Doch anscheinend ist der Datenmissbrauchsskandal aus Schleswig-Holstein nur die Spitze des Eisberges. So hat der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bekannt gegeben, dass ihm Datenträger mit insgesamt rund 6 Millionen Datensätzen übergeben worden sind, die von diesem Schwarzmarkt des Kunden- und Adressenhandels stammen. Sie enthalten Namen, Adressen, Telefonnummern und größtenteils auch Kontoverbindungen von Personen, die offenbar früher bei bestimmten deutschen Lotteriegesellschaften Lose gekauft, Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements abgeschlossen oder an Gewinnspielen oder Umfragen im Internet teilgenommen haben.

Der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, unterstützt Bestrebungen, den Datenschutz in das Grundgesetz aufzunehmen. Schaar sagte der Thüringer Allgemeinen: "Zu einer modernen Informationsgesellschaft gehört auch ein Grundgesetz, das klipp und klar sagt: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, und es darf nur unter sehr engen Bedingungen eingeschränkt werden“.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich angesichts des Skandals dafür ausgesprochen, Änderungen beim Datenschutz "sehr ernsthaft zu prüfen“. So sollen Daten zum Beispiel nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

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