Direkte Beschwerde
Sie können jederzeit bei Beginn der Erhebung, der Speicherung, der Nutzung oder der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten Ihr Rechte direkt bei der Verwaltung, dem Unternehmen, der Vereinigung oder dem Freiberufler geltend machen.
Richten Sie Ihren Antrag auf Auskunft in schriftlicher Form (am besten per Einschreiben) an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle. Die Auskunft muss kostenlos erteilt werden. Der Verantwortliche kann Sie um zusätzliche Informationen bitten, die notwendig sind, um Ihre Identität zu bestätigen, wenn er begründete Zweifel daran hat.
Beschwerde bei der CNPD
Wenn Ihre direkt an die Verwaltung, das Unternehmen, die Vereinigung, die Geschäftsperson oder den freiberuflich Tätigen gerichtete Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit befolgt wurde (oder wenn eine solche Beschwerde sich als schwierig oder unmöglich erweist), können Sie sich an die nationale Kommission wenden. Die Prüfung von Beschwerden betroffener Personen ist Teil der Aufgaben der nationalen Kommission.
Bei Nichteinhaltung des gesetzlichen Bestimmungen kann die CNPD eine Datenverarbeitung untersagen. Sie kann auch die Löschung der Daten anordnen und die Staatsanwaltschaft befassen. Im Falle von Gesetzesmissachtungen können Strafen ausgesprochen werden.
Bitte benutzen Sie das Online-formular der CNPD zum Einreichen von Beschwerden. Die Verwendung dieses Formulars erlaubt eine Beschleunigung des Bearbeitungsverfahrens Ihrer Beschwede.
Anrufung des Gerichts
Wenn die von der CNPD eingeleiteten Maßnahmen Sie nicht zufriedenstellen, haben Sie jederzeit das Recht, eine Klage vor Gericht einzureichen. In einem solchen Fall ist es sicherlich notwendig, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Ein gerichtliches Vorgehen ist auch dann unerlässlich, wenn Sie im Fall einer Verletzung Ihrer Rechte in Bezug auf Ihr Privatleben Schadensersatz fordern wollen.