Ihre Rechte geltend machen

Beschwerden im Rahmen des DGA

Der Daten-Governance-Rechtsakt (DGA) erlaubt es natürlichen und juristischen Personen Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Anbieter von Datenvermittlungsdiensten oder eine datenaltruistische Organisation die Verpflichtungen dieser Verordnung nicht einhält.

In Luxemburg ist gemäß dem Gesetz 19. Dezember 2025 die CNPD die für Datenvermittlungsdienste und Datenaltruismus zuständige Behörde. Eine natürliche oder juristischen Person kann also im Falle einer mutmaßlichen Verletzung des DGA Ihre Beschwerde an die CNPD richten.

Zur Kontaktaufnahme mit der Dienststelle „DGA“ richten Sie bitte eine E-Mail an dga@cnpd.lu.

Ausübung Ihrer Rechte gegenüber dem Verantwortlichen

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Gesetz vom 1. August 2018 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung in Strafsachen und im Bereich der nationalen Sicherheit (Link), können Sie jederzeit Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen (d.h. der Stelle, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet oder in deren Auftrag diese verarbeitet werden) geltend machen, sobald Ihre Daten erhoben, gespeichert, verwendet oder verarbeitet werden.

Um Ihre Rechte geltend zu machen, richten Sie Ihre Anfrage schriftlich (vorzugsweise per eingeschriebenem Brief) an den Verantwortlichen. Der Verantwortliche kann grundsätzlich kein Entgelt für die Inanspruchnahme ihrer Rechte verlangen. Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an Ihrer Identität, kann dieser zusätzliche Informationen von Ihnen verlange, die zur Bestätigung Ihrer Identität erforderlich sind.

Beschwerde bei der CNPD

Falls die Anfrage gemäß der DS-GVO oder dem Gesetz vom 1. August 2018 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung in Strafsachen und im Bereich der nationalen Sicherheit ohne Ergebnis geblieben ist (oder wenn eine solche Beschwerde unter den gegebenen Umständen schwierig oder sogar unmöglich ist), können Sie sich an die CNPD wenden. Die Bearbeitung von Beschwerden betroffener Personen gehört zu ihren Zuständigkeiten.

Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens prüft die CNPD zunächst, ob eine Beschwerde begründet ist, d. h. sie überprüft, ob die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Tatsachen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einen Verstoß gegen die geltenden Datenschutzgesetze darstellen können oder nicht. Ist die CNPD der Ansicht, dass die strittige Datenverarbeitung tatsächlich gegen Rechtsvorschriften verstößt, bemüht sie sich, Abhilfe zu schaffen, ohne von den ihr im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse zur Verfügung stehenden Zwangsmaßnahmen Gebrauch zu machen.

Die CNPD kann eine Datenverarbeitung bei Nichteinhaltung des Gesetzes untersagen. Sie kann auch die Löschung von Daten anordnen und den Staatsanwalt einschalten. Bei Verstößen können Sanktionen verhängt werden.

Wenn Sie eine nationale Beschwerde einreichen möchten, wird dringend empfohlen, das Online-Formular der CNPD zu verwenden. Die Verwendung dieses Formulars ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung Ihrer Beschwerde.

Sie können das Formular auch ausdrucken und von Hand ausfüllen.

In diesem Fall senden Sie es bitte an folgende Adresse:

Commission nationale pour la protection des données 

Service des réclamations 

15, Boulevard du Jazz

L-4370 Belvaux

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Bei Fragen können Sie sich an die CNPD wenden.

Ausübung Ihrer Rechte über die CNPD

Sofern Ihr Antrag auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung abgelehnt wurde oder Ihre Rechte vom Verantwortlichen ganz oder teilweise eingeschränkt wurden, können Sie Ihre Rechte gemäß dem Gesetz vom 1. August 2018 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung in Strafsachen und im Bereich der nationalen Sicherheit über die CNPD geltend machen.

In diesem Fall wird die CNPD Ihren Fall prüfen und die erforderlichen Überprüfungen beim Verantwortlichen durchführen. Anschließend werden Sie darüber informiert, dass alle erforderlichen Prüfungen oder eine Überprüfung erfolgt sind.

Wenn Sie Ihre Rechte indirekt über die CNPD ausüben möchten, füllen Sie bitte das untenstehende Beschwerdeformular aus. Wählen Sie im Abschnitt „Beschwerdegrund” die Option „Sonstiges” aus und geben Sie an, dass Sie Ihre Rechte indirekt ausüben möchten. Bitte geben Sie das betreffende Recht an.

Einleitung eines Gerichtsverfahrens

Wenn die von der CNPD eingeleiteten Maßnahmen Sie nicht zufriedenstellen, haben Sie jederzeit das Recht, eine Klage vor Gericht einzureichen. In einem solchen Fall ist es sicherlich notwendig, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Ein gerichtliches Vorgehen ist auch dann unerlässlich, wenn Sie im Fall einer Verletzung Ihrer Rechte in Bezug auf Ihr Privatleben Schadensersatz fordern wollen.

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