Seit dem 25. Mai 2018, nimmt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, die privaten und öffentlichen Akteure, sowie deren Auftragsverarbeiter stärker in die Verantwortung. Sie müssen zu jedem Zeitpunkt die Einhaltung der Datenschutzregeln gewährleisten und zudem in der Lage sein, dies auch nachzuweisen.
Grundsätze
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Auftragsverarbeiter
Sicherheit der Verarbeitung
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland
Einhaltung der Rechte betroffener Personen
Datenschutz-Folgeabschätzung
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Dokumentierung