Organisationen

Seit dem 25. Mai 2018, ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 vom. 27. April 2016 (« DSGVO »), direkt auf alle Akteure, die auf dem Gebiet der Europäischen Union tätig sind, anwendbar.

Die neuen Regeln bestehen vor allem darin öffentliche und private Akteure, sowie die Auftragsverarbeiter, zunehmend in die Verantwortung zu nehmen bei gleichzeitiger Verringerung des administrativen Aufwands (Vorabmeldungen, Vorabgenehmigungen, sowie formelle Konformitätsverpflichtungen). Diese müssen zu jedem Zeitpunkt die Einhaltung der Datenschutzregeln gewährleisten, und müssen dies auch belegen können.

Unser Ratgeber in sieben Schritten kann Ihnen hierbei behilflich sein. 

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