In einem Brief an Facebook übt die Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbehörden (“Artikel 29-Gruppe”) Kritik an den jüngsten Änderungen der Standardeinstellung für den Schutz der Privatsphäre.
Die Arbeitsgruppe hält die im November eingeführten Standardeinstellungen für “inakzeptabel”. Durch diese Änderungen waren persönliche Informationen wie Namen und Vornamen, Fotos, Freundesliste und bevorzugte Profile für jedermann frei zugänglich geworden.
Die Gruppe unterstreicht die Notwendigkeit einer Profil-Standardeinstellung, die den Zugang auf diese persönlichen Informationen auf Kontakte beschränkt, die vom Nutzer ausgewählt wurden.
Das an ingesamt zwanzig Betreiber gerichtete Schreiben stellt außerdem klar, dass Nutzer, die Daten über Drittpersonen in ihren Profilen veröffentlichen, immer die freie und eindeutige Zustimmung dieser Personen benötigen. Ebenso dürfen Anbieter externer Anwendungen (“Apps”) nur dann auf persönliche Informationen der Nutzer zugreifen, wenn diese vorab zugestimmt haben.