Die europäischen Datenschutzbeauftragten bleiben kritisch zur Strategie der europäischen Kommission, die eine Übermittlung von Fluggastdaten ( oder PNR: "Passenger Name Records") an Drittstaaten vorsieht.
In Reaktion auf die Mitteilung der europäischen Kommission von September 2010, hat die Artikel-29-Gruppe sich zu diesem Thema geäussert und in ihrer Stellungnahme klar gemacht, daß sie die Notwendigkeit des Sammelns so vieler Nutzerdaten in Frage stellt. Bis jetzt wurde nicht beweisen daß die Fluggastdaten zu Zwecken der Terrorismusbekämpfung wirklich notwendig seien, so die Gruppe. Besonders der Abschnitt in der Kommunikation der Kommission zur Weiterleitung der Daten an weitere Staaten ausserhalb Europas müsste verbessert werden.