EU-Datenschutzbeauftragter: Kritik an Fluggastdatenspeicherung

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Peter Hustinx hat den Vorschlag der Kommission, Fluggesellschaften zu verpflichten, den EU-Mitgliedstaaten personenbezogene Daten von in die EU oder aus der EU reisenden Passagieren (Passenger Name Record - PNR) zu Zwecken der Bekämpfung schwerer Kriminalität und des Terrorismus zur Verfügung zu stellen, kritisiert.

In seiner Stellungnahme weist er darauf hin, daß die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit eines solchen Systems von der EU-Kommission nicht genügend nachgewiesen wurde, auch wenn sich der vorliegende Entwurf gegenüber dem von 2007 verbessert habe.

Neben diesem Hauptkritikpunkt muss laut Hustinx der Anwendungsbereich für die gesammelten Daten klarer definiert werden. Zudem sollten die Daten auf keinen Fall länger als 30 Tage in identifizierbarer Form gespeichert werden. Die Liste der Fluggastdaten ist laut dem Datenschützer ebenfalls noch zu umfangreich und sollte weiter reduziert werden. Nicht zuletzt fordert er einen höheren Standard der Schutzbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die Rechte der betroffenen Personen und die Übermittlung an Drittländer.

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