Der "Chaos Computer Club", eine bekannte Gruppe europäischer "Hacker" hat letzte Woche eine Spähsoftware untersucht, die von der Polizei benutzt wird um unbemerkt in Rechner von Verdächtigen einzudringen. Die als "Bundestrojaner" bezeichnete Spähsoftware "kann nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bietet auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware". Zudem entstünden mit der Software "eklatante Sicherheitslücken auf den Rechnern".
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Art von Überwachung stark eingeschränkt und den Ermittlern enge Grenzen gesetzt. Diese Beschränkungen, wie der Zugang zu privaten Daten und das Kontrollieren des Computers eines Verdächtigen, können nur dann aufgehoben werden wenn ein Richter seine Zustimmung gibt und wenn ein menschliches Leben in Gefahr ist oder die Staatssicherheit bedroht ist.