Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Vorstellung des Jahresberichts 2011 des EDSB

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Peter Hustinx und der Stellvertretende Beauftragte Giovanni Buttarelli haben ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments vorgestellt.

Der Auftrag dieser unabhängige Kontrollinstanz besteht darin sicherzustellen, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere ihr Recht auf Privatsphäre, von den Organen und Einrichtungen der EU bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geachtet werden. Der EDSB hat ebenfalls eine Beratungsmission in allen Angelegenheiten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffenden, und arbeitet mit den nationalen Kontrollbehörden und den im Rahmen der bisherigen dritten Säule eingerichteten Kontrollinstanzen der EU zusammen.

Peter Hustinx, sagte hierzu: "2011 war ein sehr produktives Jahr, ganz im Einklang mit unseren Bemühungen, einen kohärenten und wirksamen Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten in einer sich schnell verändernden, vernetzten Welt zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass die EU-Verwaltung in ihrer Unterstützung technischer Fortschritte und wirtschaftlicher Entwicklung, besonders in einer Zeit der Sparpolitik, das Recht europäischer Bürgerinnen und Bürger auf den Schutz der Privatsphäre und Datenschutz nicht aus den Augen verliert. Nur eine gemeinsame Anstrengung, einen kohärenten und wirksamen Ansatz anzuwenden, wird dieses Grundrecht aufrechterhalten."

Aufsicht

Wenngleich einige Organe und Einrichtungen der EU ihre Anstrengungen zur Einhaltung der Datenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr.45/2011) noch verstärken sollten, verzeichnet die Mehrheit diesbezüglich gute Fortschritte. Neben einer allgemeinen Umfrage, hat der EDSB auch gezielte Besuche bei ausgewählten Organen und Einrichtungen durchgeführt, wenn er infolge seiner Aufsichtstätigkeit Anlass zu Besorgnis über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hatte.

Mit 54 Personen ist die Zahl der Datenschutzbeauftragten in EU-Organen und Einrichtungen ist höher als jemals zuvor. Der EDSB nahm 71 Stellungnahmen im Rahmen von Vorabkontrollen an, die Standardverwaltungsverfahren wie Personalbeurteilungen, Verwaltungsuntersuchungen, Disziplinarverfahren und Anti-Mobbing-Verfahren betrafen. Im Jahr 2011 gingen beim EDSB 107 Beschwerden ein. Diese handelten vor allem über Verstöße gegen die Vertaulichkeit und die übermäßige Erhebung oder die vorschriftswidrige Verwendung von Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Beratung

Der EDSB legte die Rekordzahl von 24 Stellungnahmen, 12 förmlichen Kommentaren und 41 informellen Kommentaren vor. Am sichtbarsten war die Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz. Andere Themen mit denen sich der Datenschutzbeauftragte befasste waren unter anderen: die Fluggastdatensätze (PNR), das EU-System zur Aufspürung der Terrorismusfinanzierung (TFTS), die Netzneutralität und die Biometrie.

Kooperation

Der EDSB und die Artikel-29-Datenschutzgruppe haben bei einer Reihe von Themen gut zusammengearbeitet, vor allem im Hinblick auf die Untergruppen „Zentrale Bestimmungen“ sowie „Grenzen, Reisen und Strafverfolgung“. Der EDSB setzte ebenfalls seine enge Kooperation mit den für die Ausübung der gemeinsamen Aufsicht über die IT‑Großsysteme der EU eingerichteten Behörden fort.

Hauptziele für 2012

Zu den Hauptzielen des EDSB für 2012 gehören die Arbeit am Rechtsrahmen für den Datenschutz in der EU, die Pläne für einen gesamteuropäischen Rahmen für elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Signaturen, der Themenbereich Überwachung des Internets, Cloud-Computing und elektronische Gesundheitsdienste. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sensibilisierung, sowie die Besuche und Inspektionen bei Organen und Einrichtungen. Der Datenschutzbeauftragte wird auch weiter die Entwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (z.B. EU-TFTS und intelligente Grenzen) und die Reform des Finanzsektors verfolgen, sofern sie sich auf das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz auswirken.

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