Im Oktober 2012 gaben die europäischen Datenschutzbehörden Google 4 Monate Zeit um seine Nutzungsbedingungen zu ändern. Google ließ diese Frist aber reaktionslos verstreichen. Innerhalb dieses Zeitraums sollte das US-Unternehmen eigentlich Nachbesserungen vornehmen um seine Nutzungsbedinungen ans EU-Datenschutzrecht anzupassen.
m Auftrag der europäischen Datenschutzbeauftragten wurde eine Untersuchung der am 1. März 2012 eingeführten Datenschutzbestimmungen durch die französische Kontrollbehörde CNIL durchgeführt. Das vereinfachte Regelwerk erlaubt es Google nahezu alle Informationen aus allen Diensten (Gmail, Google+, Youtube, ...) für alle Zwecke zu kombinieren. So kann Google zum Beispiel Daten eines Nutzers aus seiner Suchmaschine nutzen um ihm dann personnalisierte Werbung auf YouTube zu zeigen.
Die Analyse der CNIL zeigte daß die geltenden Nutzungsbedingungen von Google nicht dem europäischen Datenschutzrecht entsprechen. Kritisiert wurden unter anderem die unzureichende Information über die Zwecke und die Kategorien der gespeicherten Daten.
Nun treten die europäischen Datenschutzbehörden für eine Strafmaßnahme ein. Die französische Behörde soll eine Arbeitsgruppe leiten, die mögliche Strafmaßnahmen der EU-Länder koordinieren soll. Sanktionen könnten noch vor dem Sommer erfolgen.