Resourcen und Durchsetzungsmaßnahmen der Datenschutzbehörden: eine Übersicht des EDSA

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat einige Statistiken über die Ressourcen, die den Aufsichtsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden und über die Durchsetzungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden veröffentlicht. Dieser Bericht wurde auf Antrag des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE-Ausschuss) des Europäischen Parlaments erstellt. 

In dem Bericht heißt es, dass die Aufsichtsbehörden und der EDSA angemessen mit Personal und Ressourcen ausgestattet sein müssen, um die Einhaltung der DSGVO zu überwachen und wenn nötig durchzusetzen. Ein Mangel an Ressourcen, die für grenzüberschreitende Fälle zuständig sind, kann konkrete Folgen für die Bürger in der gesamten EU haben. 

Neben der Bearbeitung von Beschwerden und der Durchführung von Untersuchungen sieht die DSGVO eine Vielzahl weiterer Aufgaben und Instrumente zur Förderung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften vor: die Bewertung der DPIA, die Bewertung von Verhaltenskodizes, die Zertifizierung und Akkreditierung, die Bewertung von BCR und natürlich einen Beitrag zur Arbeit des EDSA, um die einheitliche Anwendung und Auslegung der DSGVO in der gesamten EU sicherzustellen. Für all diese Aufgaben und Instrumente ist eine angemessene Ausstattung der Aufsichtsbehörden von wichtiger Bedeutung.

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