Die nationale Kommission für den Datenschutz hat ihren Jahresbericht für 2010 veröffentlicht. Dieser fasst das vergangene Jahr zusammen und beschreibt die Aktivitäten, Höhepunkte und zukünftige Herausforderungen für die nationale Kommission.
Zu den Höhepunkten des Jahres gehört die Reform des Gesundheitswesens. In ihrer Stellungnahme äusserte sich die nationale Kommission insbesondere in Bezug auf das elektronische Patientendossier, die Rollen der Beteiligten, die Rechte der Patienten und die Sicherheit der Plattform.
Sie hat ebenfalls Stellung zu zwei Gesetzentwürfen genommen, die das Gesetz zur Privatsphäre im Bereich der elektronischen Kommunikation abändern. Der erste (Entwurf Nr. 6113) besteht in der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG). Der zweite (Entwurf Nr. 6243) ist die Umsetzung der Richtlinie 2009/136/EG. Dieses Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber und Service Provider auf Sicherheitsvorfälle und Verletzungen der Vertraulichkeit von Daten hinzuweisen und stärkt die Garantien für Transparenz bei der Nutzung von "Cookies".
Die nationale Kommission hat weiter mit sektorspezifischen Organisationen, wichtigen wirtschaftlichen Akteuren, dem Staat und öffentlichen Einrichtungen zusammengearbeitet und ihnen während vielen Sitzungen, Besprechungen und Präsentationen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes gegeben.
Sie führte auch eine Reihe von Aktionen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch, insbesondere um ihr Interesse zu Fragen des Datenschutzes zu erhöhen und um über die geltende Gesetzgebung zu informieren.
Die Zahl der Vorabmeldungen und der Vorabgenehmigungen blieb stabil im Vergleich zum Vorjahr. In den 8 Jahren seit ihrer Gründung hat die nationale Kommission rund 16.000 Meldungen von 5.110 verschiedenen Datenverarbeiter bekommen (Vereinigungen und Unternehmen, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen).
Während des Jahres wurden mehr als Hundert Beschwerden und Anträge auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit bei der nationalen Kommission eingereicht. Sie musste ebenfalls mehrere Male eingreifen wenn Sicherheitslücken entdeckt wurden, vor allem um die Vertraulichkeit der Nutzerdaten garantieren zu können.
In den kommenden Jahren wird die Arbeit auf europäischer Ebene durch die Neufassung der Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) geprägt sein. Die 16 Jahre alte Richtlinie muss aktualisiert werden, damit sie der stetig fortschreitenden technischen Entwicklung und der Globalisierung Rechnung tragen kann. Tatsächlich hat sich unser Umfeld in den vergangenen Jahren stark verändert, und diese Veränderungen stellen auch in Sachen Datenschutz eine Herausforderung dar.