Durch das Gesetz vom 18. Juli 2014 hat Luxemburg das Übereinkommen über Computerkriminalität des Europarates über die Computerkriminalität, das am 23. November 2001 in Budapest zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, sowie das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art ratifiziert.
Das Übereinkommen über Computerkriminalität ist das einzige verbindliche internationale Rechtsinstrument im Bereich der Computerkriminalität. Es dient nicht nur als Leitfaden für die Entwicklung von umfassenden nationalen Gesetzgebungen in diesem Bereich, sondern auch als Rahmen für die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Cyberkriminalität.
Dieses Übereinkommen ist der erste internationale Vertrag in Bezug auf Straftaten die über das Internet oder andere Computer-Netzwerke begangen werden, die sich insbesondere mit Verstößen hinsichtlich des Urheberrechts, Betrug im Zusammenhang mit Computern, Kinderpornografie und Straftaten zur Netzwerksicherheit beschäftigen. Es enthält auch eine Reihe von Befugnissen und Verfahren wie die Durchsuchung von Computernetzen.
Wie in der Präambel festgelegt is das Hauptziel des Übereinkommens "vorrangig eine gemeinsame Strafrechtspolitik zu verfolgen, die die Gesellschaft vor Computerkriminalität schützt, unter anderem durch die Annahme geeigneter Rechtsvorschriften und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit".