Seit wann sind die elektronischen Pässe verfügbar?
Seit Ende August 2006 stellt das Passbüro des Außenministeriums nur noch elektronische Pässe aus. Die "klassischen“ Pässe können seit diesem Zeitpunkt nicht mehr verlängert werden.
Welche materiellen Unterschiede bestehen zwischen dem elektronischen Pass und dem "klassischen“ Pass?
Der neue Pass trägt ein spezielles Symbol auf dem Umschlag (rechts). Die Hauptseite mit dem Foto, der Unterschrift, den Angaben des Trägers und der Passnummer (erste Seite des Passes) wird in eine Plastikfolie eingehüllt sein, da sie neben der maschinell lesbaren Zone (wie bei den „klassischen“ Pässen bereits vorhanden) auch einen Funkchip enthält, auf dem die Daten in elektronischer Form gespeichert sind.
Die beiden Felder zum Eintragen der Kinder und zur Passverlängerung fallen weg, da diese Eintragungen nicht mehr möglich sind. Kinder erhalten nun für die Einreise in ein Land, das den Besitz eines Passes mit oder ohne Visum verlangt, einen eigenen Pass (die Liste dieser Länder kann auf der Internetseite des Außenministeriums eingesehen werden). Die Kinderpässe enthalten die Namen der Eltern. Bis zum Lebensalter von 4 Jahren sind die Pässe nur für eine Dauer von zwei Jahren gültig, danach gilt die gleiche Gültigkeitsdauer wie bei den Erwachsenen.
Wie funktioniert das Verfahren zur Beantragung und Aushändigung des Passes?
Der Pass muss entweder bei der Gemeinde beantragt werden, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, oder in einer luxemburgischen Botschaft oder konsularischen Vertretung. Der Antrag wird ins Passbüro des Außenministeriums weitergeleitet, das dann den Pass erstellen und an den Antragsteller aushändigen lässt. (Details finden Sie auf der Internetseite des Außenministeriums).
Seit wann enthält der neue Pass die biometrischen Daten des Trägers? Wo werden diese Daten erhoben?
Der in die neuen Pässe integrierte Funkchip enthält die gleichen Daten über den Träger des Passes wie diejenigen, die bereits in Druckform darauf gespeichert sind. Zudem enthält der Chip ein digitalisiertes Foto, das es erlaubt, zu überprüfen, ob der Träger mit den Angaben auf dem Pass übereinstimmt (Grenzkontrollen, Flughafen, usw.). Dieses Foto wird vom Passbüro auf der Grundlage des mit dem Antrag eingereichten Passbildes erstellt, wodurch die Kriterien für letzteres gleichzeitig strenger werden.
Seit Ende August 2009 müssen die Chips außerdem das Abbild des digitalisierten Fingerabdrucks enthalten.
Werden die im Chip des elektronischen Passes gespeicherten biometrischen Daten auch aufbewahrt, und falls ja, wo?
Das Passbüro verwaltet eine Datenbank mit den ausgestellten (und zurückgezogenen, verlorenen, usw.) luxemburgischen Pässen. Diese Datenbank enthält Daten in Bezug auf die Identität der Personen (diese Daten werden mit den Daten des nationalen Personenverzeichnisses abgeglichen) sowie die anderen auf dem Pass angegebenen Informationen (Körpergröße des Trägers, Passnummer, usw.).
Das digitalisierte Foto des Trägers sowie die Fingerabdrücke werden maximal einen Monat in dieser Datenbank gespeichert, um die Produktion sicherzustellen und die Pässe zu überprüfen, bevor sie an ihre Träger ausgehändigt werden.
Wo werden die neuen Pässe hergestellt? Werden die persönlichen und biometrischen Daten zu diesem Zweck ins Ausland übermittelt? Können sie nachträglich noch an andere nationale oder internationale Verwaltungen weitergegeben werden?
Die Erfassung und Verwaltung der Daten wird von der für die Passvergabe zuständigen nationalen Einrichtung durchgeführt (in Luxemburg handelt es sich um das Passbüro des Außenministeriums). Obwohl ein deutsches öffentliches Unternehmen (Bundesdruckerei) mit der Herstellung der luxemburgischen Pässe betraut wurde, wird die Erfassung der persönlichen Daten in Luxemburg vorgenommen. Alle technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen sind so angelegt, dass sie die Authentizität, die Vertraulichkeit und die Integrität der auf dem elektronischen Teil gespeicherten Daten gewährleisten.
Es werden folglich keine persönlichen Daten ins Ausland oder an andere nationale oder internationale Verwaltungen übermittelt.
Wie verläuft das Einlesen eines elektronischen Passes bei der Kontrolle? Welches sind die Garantien und technischen Mittel zur Sicherung gegen eventuelle Risiken?
Die Daten können mittels eines optischen Lesegeräts eingelesen werden. Da der elektronische Pass mit einem Funkchip ausgestattet ist, ist zum Einlesen kein direkter physischer Kontakt mit dem Lesegerät notwendig, bereits eine gewisse Distanz ist ausreichend (maximal 2-3 Meter Abstand).
Der Datenzugriff ist jedoch nur mit bestimmten Lesegeräten möglich. Diese Maßnahme ist umso wichtiger, da die Daten auch ohne direkten physischen Kontakt gelesen werden können. Um zu verhindern, dass eine Einzelperson in der Nähe eines Kontrollpunktes mit Hilfe eines Lesegeräts die auf dem Pass enthaltenen Daten mitlesen kann, wird mit Hilfe einer Zufallsnummer eine „einfache Zugangskontrolle“ durchgeführt (diese Nummer basiert auf Nummer und Ablaufdatum des Passes sowie auf dem Geburtsdatum). Dabei liest das Lesegerät die Daten, leitet aus diesen die zutreffende Zahl ab und sendet sie an den Chip zurück.
Jedoch beinhaltet auch der elektronische Pass, wie alle neuen Technologien, - zumindest theoretisch - gewisse Risiken der Verletzung des Privatlebens, trotz der vorgenannten Sicherheitsmaßnahmen: