Das Auskunftsrecht

Wenden Sie sich direkt an den Verantwortlichen. Sie haben das Recht auf den Erhalt einer Kopie Ihrer persönlichen Daten.

Beispiele:

  • Sie kaufen ein Produkt im Internet und möchten wissen, welche Informationen das Online-Geschäft über Sie gespeichert hat?
  • Sie möchten Ihre Patientenakte einsehen.
  • Sie möchten wissen welche Informationen ein soziales Netzwerk über Sie gespeichert hat.
  • Sie möchten wissen welche persönliche Daten ihr Supermarkt über Sie hat.
Was können Sie verlangen?

Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

  1. die Verarbeitungszwecke;
  2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
  3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
  4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
  5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
  8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 der DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Datenverarbeitung in Strafsachen und im Bereich der nationalen Sicherheit

Sie haben ebenfalls ein Auskunftsrecht über Sie betreffende Datenverarbeitungen der Polizei, des Geheimdienstes, der nationalen Sicherheitsbehörde, der Armee, der "Cellule de renseignement financier" und der der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung. 

Die Modalitäten dieses Rechts sind in den Artikeln 13 und 14 des Gesetzes vom 1. August 2018 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung in Strafsachen und im Bereich der nationalen Sicherheit geregelt.

Wie können Sie Ihr Auskunftsrecht ausüben?

Wenden Sie sich direkt an den Verantwortlichen, vorzugsweise schriftlich oder elektronisch.

Wenn Sie möchten, können Sie den Musterbrief der CNPD (Datenverarbeitungen im Rahmen der DSGVO) verwenden, um ihr Auskunftsrecht direkt beim Verantwortlichen geltend zu machen.

Handelt es sich um Datenverarbeitungen in Strafsachen und im Bereich der nationalen Sicherheit, benutzen Sie bitte den Musterbrief "Strafsachen/nationale Sicherheit" der CNPD.

Im Sinne der Verordnung ist der Verantwortliche "die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet".

Der Verantwortliche kann Sie um zusätzliche Informationen bitten, die notwendig sind, um Ihre Identität zu bestätigen, wenn er begründete Zweifel daran hat.

Wie sollen diese Informationen an Sie übermittelt werden?

Die Bestätigung, dass Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder nicht, sowie alle weiteren Informationen werden schriftlich oder auf anderem Wege, gegebenenfalls auch elektronisch, übermittelt.

Stellen Sie den Antrag elektronisch, so ist sie nach Möglichkeit auf elektronischem Weg zu unterrichten, sofern Sie nichts anderes angeben.

Die Informationen müssen Ihnen in in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt werden.

In welchem Zeitraum müssen Ihnen diese Informationen mitgeteilt werden?

Die Bestätigung, dass personenbezogene Daten, die Sie betreffen, verarbeitet werden oder nicht, sowie alle weiteren Informationen müssen Ihnen so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung gestellt werden. 

Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Der Verantwortliche unterrichtet Sie innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung. 

Welche Gebühren können erhoben werden?

Alle Mitteilungen und Maßnahmen werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ausser bei offenkundig unbegründeten oder — insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung — exzessiven Anträgen. In diesem Fall kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden, oder sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.

Wenn Sie eine zusätzliche Kopie der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten anfordern, kann der Verantwortliche eine angemessenes Entgeld für die anffallenden Verwaltungskosten verlangen.

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