Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

Wenn die Aufbewahrung bestimmter Daten über Sie nicht länger gerechtfertigt ist, können Sie ihre Löschung fordern.

Wenn kein legitimes Motiv (z.B. gesetzliche Buchführungspflichten) die weitere Verarbeitung der Daten rechtfertigt, müssen diese gelöscht werden.

Dieses Recht ermöglicht Ihnen zum Beispiel die Löschung Ihrer Daten zu beantragen, welche während Ihrer Kindheit gesammelt wurden und auf sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden.

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