Überwachung

Alle Tätigkeiten, die mittels technischer Hilfsmittel durchgeführt werden, im über das Gelegentliche hinausgehenden Beobachten, Sammeln oder Abspeichern der Daten einer oder mehrerer Personen bestehen und sich auf Verhaltensweisen, Bewegungen, Kommunikation oder Nutzungen elektronischer und informatischer Apparate beziehen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen allgemeiner Überwachung einerseits und Überwachung am Arbeitsort andererseits.

Zum letzten Mal aktualisiert am