Datenschutz und polizeiliche Zusammenarbeit in der Europäischen Union

Anlässlich des informellen Treffens der EU-Justiz- und Innenminister, das vom 14. bis zum 16. Januar 2007 in Dresden stattfand, hat der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble die "Schaffung eines modernen polizeilichen Informationsnetzwerks für eine wirksamere Kriminalitätskontrolle in Europa" als Ziel ausgegeben.

Im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit stellt der im Mai 2005 von sieben Staaten (darunter auch Luxemburg) unterzeichnete Vertrag von Prüm bereits heute einen Schritt in Richtung eines verbesserten Informationsaustauschs und eines automatisierten Zugangs zu bestimmten nationalen Dateien anderer Unterzeichnerstaaten dar; dabei handelt es sich hauptsächlich um Fingerabdruck-, Autokennzeichen- und DNA-Dateien. Der Vertrag, der im November 2006 in Deutschland, Spanien und Österreich in Kraft getreten ist, war dabei von Anfang an auf eine spätere Umsetzung in EU-Recht ausgerichtet.

An dieser Stelle sei auch an den Entwurf für einen Rahmenbeschluss zum Schutz personenbezogener Daten bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit erinnert, den die EU-Kommission im Oktober 2005 vorgestellt hatte. Die im Rahmen der dritten Säule (zwischen den Regierungen und nicht im Rahmen der EU) stattfindende polizeiliche Zusammenarbeit und der entsprechende Datenaustausch fallen nicht unter den Anwendungsbereich der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995; Ziel des Entwurfs der EU-Kommission ist demnach die Annäherung der gesetzlichen Bestimmungen in den EU-Ländern und die Schaffung gemeinsamer Regeln bei der Datenverarbeitung innerhalb der polizeilichen Zusammenarbeit, um ein höheres Schutzniveau dieser Daten in der EU zu gewährleisten.

Der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Vorsitzende der Artikel 29-Gruppe, Peter Schaar, steht der Schaffung wirksamerer Vorrichtungen für polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU positiv gegenüber, wünscht sich aber die gleichzeitige Schaffung eines harmonisierten rechtlichen Rahmens für angemessene Garantien in Bezug auf den Schutz der Daten und des Privatlebens in diesem Bereich.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hatte sich bereits in verschiedenen Pressemitteilungen und anlässlich eines Seminars im EU-Parlament am 18. Dezember 2006 ähnlich geäußert.

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