Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer britischen Privatschulangestellten gegen die systematischen Überwachung ihrer Internet-, E-mail- und Telefonnutzung durch ihren Arbeitgeber für berechtigt erklärt.
Die Schulführung, die einen Missbrauchsverdacht gegen die Angestellte hegte, ließ letztere über einen Zeitraum von vier Jahren (von 1995 bis 1999) überwachen, größtenteils ohne ihr Wissen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass eine Verletzung von Artikel 8 der Datenschutzkonvention (Recht auf Privatleben) vorliegt, zumal die Angestellte erst spät und unvollständig über die Überwachung informiert worden war.
Auch wenn der Gerichtshof anerkennt, dass der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen eine Überwachung der Nutzung der Telekommunikationsmittel durch seine Angestellten vornehmen kann, lehnt er eine unrechtmäßige oder heimliche Überwachung ab. Zudem sind die Richter der Meinung, dass zum Zeitpunkt der Einrichtung der Überwachung keine gesetzliche Grundlage existierte (das britische Datenschutzgesetz trat erst 1998 in Kraft).
Der Gerichtshof hat der Klägerin eine Summe von insgesamt 9000 Euro zugesprochen (3000 Euro Entschädigung, 6000 Euro Verfahrenskosten).