Die EU-Kommission unterstützt Technologien zum Schutz der Privatsphäre

Die ständige Weiterentwicklung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien hat auch neue Risiken wie Identitätsdiebstahl, eine mögliche Permanent-Überwachung oder den Erhalt potenziell schädlicher Daten mit sich gebracht.

Damit die Bürger und Unternehmen in der EU von den zahlreichen Vorteilen durch Online-Angebote profitieren könnten, ist es laut Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, unerlässlich, dass sie auf einen ausreichenden technischen und rechtlichen Schutz ihrer personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten vertrauen können.

Die Technologien zum Schutz der Privatsphäre (Privacy Enhancing Technologies, PET) können zur Schaffung von EDV-Systemen beitragen, die das Sammeln personenbezogener Daten auf ein Mindestmaß reduzieren und das Einhalten der Gesetzgebungen zum Schutz dieser Daten erleichtern ; dabei kann es sich sowohl um gesonderte Werkzeuge, die ein Eingreifen des Nutzers erfordern, als auch um integrierte Werkzeuge handeln. Diese Technologien können somit zur Vertrauensbildung beitragen, ohne dabei das einwandfreie Funktionieren des EDV-Systems zu beeinträchtigen.

In ihrer Mitteilung von 2. Mai 2007 gibt die EU-Kommission mehrere Beispiele für Technologien zum Schutz der Privatshäre an: Automatische Anonymisierung von Daten, Verschlüsselung zur Verhinderung von Datendiebstahl, Verfahren zur Verhinderung der ungewollten Speicherung und Ausführung von Cookies auf dem eigenen Rechner (die betroffenen Personen müssen über die Datenverarbeitung in Kenntnis gesetzt werden).

Die EU-Kommission fordert in ihrer Mitteilung die beteiligten Akteure - vor allem die Privatwirtschaft - erneut dazu auf, den Einsatz von Produkten, Verfahren und Diensten zur Erhöhung der Sicherheit anzuregen, um Identitätsdiebstahl und andere Angriffe auf die Privatsphäre zu verhindern und zu bekämpfen. Sie weist auch darauf hin, dass einer der Grundsätze bei der Handhabung der elektronischen Identität darin besteht, die Sicherheit des betreffenden Systems zu gewährleisten, die zum Schutz der Privatsphäre des Nutzers erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und eine Anpassung der Verwendung des Systems an örtliche Interessen und Begebenheiten zu ermöglichen.

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