Die Konferenz der deutschen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich gegen die von der deutschen Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung ausgesprochen. Im Rahmen dieser Maßnahmen sieht die Regierung beispielsweise die Verfeinerung der Mittel zur Lokalisierung von Telekommunikationsteilnehmern, eine von 6 auf 12 Monate verlängerte Speicherungsdauer der Verkehrsdaten und die Ausweitung der Nutzung dieser Daten auf leichte Straftaten, die innere Sicherheit und die Nachrichtendienste vor.
Die Datenschutzbeauftragten heben hervor, dass diese Maßnahmen weit über den von der EU-Richtlinie gesteckten Rahmen hinausgehen ; diese Richtlinie hatte nur die Speicherung der Verkehrsdaten zur Verfolgung schwerer Straftaten vorgesehen.
Die Datenschutzbeauftragten sind der Meinung, dass die Forderungen der Bundesregierung von einem überzogenen Sicherheitsdenken zeugen und grundlegende Rechte der Bürger schwächen. Sicherheit in der Informationsgesellschaft könne nicht durch übertriebene Sicherheitsmaßnahmen erreicht werden, sondern nur die maßvolle Vergabe von Eingriffsbefugnissen, die durch grundrechtssichernde Verfahrensregelungen geregelt und auf verantwortliche Art und Weise genutzt würden. Die Datenschutzbeauftragten streichen hervor, dass die betroffenen Grundrechte nicht für kurzfristige Sicherheitsüberlegungen geopfert werden dürfen.