Die EU-Datenschutz-Arbeitsgruppe ("Artikel 29-Gruppe") hat am 17. August 2007 zum erneuerten Abkommen zwischen EU und USA zur Übermittlung von Flugpassagierdaten an das US-Heimatschutzministerium (Departement of Home Defense) Stellung genommen.
Die Arbeitsgruppe sieht die neue Vereinbarung als Rückschritt an, da die Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten erheblich niedriger seien als die der vorherigen Vereinbarung. Viele grundlegende Fragen seien offengeblieben oder zu kurz gekommen und die Vereinbarung sehe zu viele Ausnahmen vor; zudem seien selbst grundlegende Datenschutzreferenztexte wie die Datenschutzkonvention des Europarats oder die EU-Datenschutzrichtlinie nur unzureichend beachtet worden.
EU und USA hatten sich im Sommer auf ein neues Abkommen zur Übermittlung der Daten von USA-Flugreisenden geeinigt; dabei hatten die US-Behörden sich zu einer Nutzung und Weitergabe der Daten im Sinne der europäischen Datenschutzgesetzgebung bereiterklärt, haben aber im Gegenzug Zugriff auf mehr Daten und dürfen die erhaltenen Daten wesentlich länger aufbewahren.