Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA)

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden fördert.

Der EDSA besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Der EDSA wird durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingerichtet und hat seinen Sitz in Brüssel. Die Europäische Kommission ist berechtigt, an den Aktivitäten und Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen, hat jedoch kein Stimmrecht.  

Der EDSA verfügt über ein Sekretariat, welches vom EDSB bereitgestellt wird. Die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem EDSA und dem EDSB sind in einem „Memorandum of Understanding“ festgehalten.

Auftrag

Der EDSA soll die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und der EU- Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres in der Europäischen Union sicherstellen.

Er kann allgemeine Leitlinien herausgeben, um Klarheit hinsichtlich der Begriffe in den europäischen Datenschutzgesetzen im Sinne einer einheitlichen Auslegung – insbesondere für verschiedenste Stakeholder - zu schaffen.

Zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung ist der EDSA auch befugt, für nationale Datenschutzbehörden verbindliche Beschlüsse zu erlassen.

Aufgaben und Pflichten

Der EDSA kann:                                                             

  • allgemeine Anleitungen (darunter Leitlinien, Empfehlungen und bewährte Verfahren) bereitstellen, um für Rechtsklarheit zu sorgen;
  • die Europäische Kommission in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten und neuen vorgeschlagenen Rechtsvorschriften in der Europäischen Union beraten;
  • im Rahmen des Kohärenzverfahrens Beschlüsse zu grenzüberschreitenden Datenschutzfällen fassen; und
  • die Zusammenarbeit und einen wirksamen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen nationalen Aufsichtsbehörden fördern.

Der EDSA erstellt außerdem einen Jahresbericht über seine Aktivitäten, der veröffentlicht und dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission übermittelt wird.

Leitprinzipien

Die Leitprinzipien des EDSA sind:

  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
  • Verantwortungsvolles Handeln, Integrität und gute Verwaltungspraxis
  • Kollegialität
  • Zusammenarbeit
  • Transparenz
  • Effizienz und Modernisierung
  • Proaktivität

Vertreter Luxemburgs

  • Frau Tine A. Larsen, Präsidentin der nationalen Kommission für den Datenschutz

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