Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Musikproduzenten nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen die Daten von Internet-Nutzern erhalten, die illegal Musikinhalte verbreiten oder darauf zugreifen.
Eine spanische Musikproduktionsfirma hatte im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens einen solchen Datenzugriff bei einem spanischen Internet-Provider beantragt. Diese hatte die Herausgabe der Daten jedoch verweigert, da keine gesetzliche Bestimmung zur Weitergabe dieser Daten verpflichte.
Der EuGH hat diese Haltung durch sein Urteil bestätigt. Laut EuGH verpflichtet die EU-Gesetzgebung in Bezug auf e-Commerce, Copyright und elektronische Kommunikation die EU-Mitgliedsstaaten nicht dazu, die Weitergabe der Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Copyright-Verfahrens bindend zu machen.
Falls das betreffende Land die Weitergabe der Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens also nicht gesetzlich vorschreibt, wird der Schutz des Privatlebens als wichtiger angesehen. Musikproduktionsfirmen müssen demnach ein Strafverfahren anstrengen, um den Zugriff auf die Daten der Internet-Nutzer beantragen zu können ; dies erschwert den Zugriff und schließt zugleich eine systematische Überwachung aus.