Deutsche Datenschützer, Politiker und Juristen haben am 15. Dezember 2008 an den 25. Geburtstag des Volkszählungsurteils erinnert. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bürgern in einer Grundsatzentscheidung vom 15. Dezember 1983 ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zugesprochen. Das Urteil gilt als Geburtsstunde des Datenschutzes in Deutschland.
Die deutschen Datenschutzbeauftragten haben anlässlich des Jubiläums vor einer zunehmenden Infragestellung des Datenschutzes gewarnt. In einer gemeinsamen Pressemitteilung heißt es: "Die Privatsphäre, der Schutz des Einzelnen, ist heute vor Ausforschung so gefährdet wie nie zuvor. Es ist nicht nur der Staat, der mit Sicherheitsgesetzen und großen Datensammlungen die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zurückdrängt. Personenbezogene Daten stellen auch einen großen wirtschaftlichen Wert dar. Unternehmen sehen in ihnen eine frei verfügbare Ressource und nutzen sie so weit wie möglich, wie die aktuellen Datenschutzvorfälle leider eindrucksvoll belegen.“
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat bei einem Festvortrag in Karlsruhe anlässlich des 25. Jahrestages der Verkündung des Volkszählungsurteils vor einem "Super-GAU des Datenschutzes“ gewarnt. Angesichts der sich häufenden Datendiebstahlsskandale müsse der Staat für angemessene Schutzmaßnahmen sorgen.