Die EU-Innenminister haben während ihrer Sitzung vom 27. November einen Rahmenbeschluss verabschiedet, der den Datenschutz im Bereich der inneren Sicherheit und der Strafverfolgung regeln soll.
Der europäische Datenschutzbeauftragte, Peter Hustinx, lobt den Beschluss in einer Stellungnahme als wichtigen Schritt nach vorn in einem Bereich, in dem gemeinsame Normen zum Datenschutz notwendig sind. Er bemerkt aber auch, dass der Beschluss noch weitergehendere Bestimmungen zum Datenschutz hätte enthalten können. Nachbesserungsbedarf besteht laut Hustinx vor allem bei der Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Personengruppen (z.B. Verdächtigen, Kriminellen, Zeugen und Opfern), dem angemessenen Schutz des Datenaustauschs mit Drittstaaten sowie der Einschränkung der Zweckbestimmungen, für die Daten weiterverarbeitet werden dürfen.