Unerlaubte Telefonwerbung und verbotene Rufnummerunterdrückung

500.000 Euro Strafe für Telefonspamming

Die deutsche Bundesnetzagentur hat in gleich mehreren Fällen Buβgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro verhängt, um unerlaubte Telefonwerbung und Missachtung der Anzeigepflicht für Rufnummern bei Werbeanrufen zu ahnden. Betroffen sind sowohl die Auftraggeber dieser Werbeanrufe als auch die ausführenden Callcenter. In den vorliegenden Fällen stammen die Unternehmen aus der Telekommunikations-, der Medien- und der Lotteriebranche.

Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, will die telefonische Belästigung der Verbraucher nicht länger hinnehmen und mit diesen Buβgeldern ein deutliches Zeichen setzen. Die Unternehmen sollen so auf das seit dem 4.August 2009 bestehende gesetzliche Verbot unerlaubter Telefonwerbung aufmerksam gemacht werden.

Die Bundesnetzagentur will auf diese Weise gegen Unternehmen vorgehen, die sich auf unerlaubte Weise einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen, und deutlich machen, dass telefonische Werbeaktionen ohne die Einwilligung des Angerufenen rechtswidrig sind. Wird bei Werbeanrufen die Rufnummer falsch angezeigt oder unterdrückt, so können ebenfalls Buβgelder verhängt werden, weil dann die Identität des Anrufenden verschleiert wird.

Von Juli bis Dezember 2009 hatten mehr als 28.000 Verbraucher sich bei der Bundesnetzagentur über unerlaubte Telefonwerbung beschwert. Beschwerden dieser Art sollen genaue Informationen über die Verstöβe enthalten, damit die Bundesnetzagentur die entsprechenden Maßnahmen ergreifen kann.

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