Artikel-29-Datenschutzgruppe: Schreiben an Google, Yahoo und Microsoft

Suchmaschinen verstossen gegen Datenschutzregeln

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat die führenden Internet-Suchmaschinen - Google, Yahoo! und Microsoft – in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht dass ihre Methoden zur Anonymisierung der Nutzerdaten noch immer nicht konform zur europäischen Richtlinie 95/46/EU ist.

In diesem Schreiben fordert die Arbeitsgruppe diese Firmen auf einen externen und unabhängigen Auditor zu beauftragen um zu kontrollieren ob die Daten der Nutzer anonymisert werden.

In ihrer Stellungnahme vom April 2008 hatte die Gruppe den Suchmaschinenbetreibern empfohlen, die Daten nach maximal 6 Monaten zu löschen und sie darüber hinaus vollständig zu anonymisieren, sobald sie nicht mehr für die Zweckbestimmungen gebraucht werden, für die sie erhoben wurden. In ihrem Schreiben an Google, welche in einigen Ländern einen Marktanteil von über 95% hat, fordert die Arbeitsgruppe die Firma auf die Aufbewahrungsdauer der Nutzerdaten von 9 auf 6 Monate zu verringern.

Kopien des Schreibens wurden an die “Federal Trade Commission” (FTC) sowie an die Vize-Präsidentin und Justiz- und Grundrechtekommissarin der EU-Kommission Viviane Reding geschickt.

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