Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre

32. Internationale Datenschutzkonferenz : "Privatsphäre: Generationen"

Die nationale Kommission hat an der 32. jährlichen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre teilgenommen.

Die Einladung zu einer Woche rund ums Thema Datenschutz kam von der israelischen Behörde für Recht, Information und Technologie (ILITA). Die Aktivitäten in Jerusalem begannen mit einer von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Begehung des 30. Jahrestages der OECD-Datenschutzleitlinien organisierten Veranstaltung (25. und 26. Oktober) und endete mit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten mit dem Titel "Privatsphäre: Generationen" (vom 27. bis zum 29. Oktober).

Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zum Datenschutz in der EU und den USA reichen zurück in die 1980er un 1990er Jahre. Diese Gesetze müssen einerseits an die Änderungen angepasst werden, die neue Technologien mit sich bringen, wie das Internet und die soziale Netzwerke, die "smartphones", RFID oder das "Cloud Computing"; andererseits müssen sie modernisiert werden um die neuen Paradigmen des Informationsaustausch und der sozialen Online-Medien zu berücksichtigen. Diese Konferenz war eine gute Gelegenheit um sich über das Thema Datenschutz und zu den zukünftigen Herausforderungen in diesem Bereich auszutauschen.

Einer wichtiger Punkt der Konferenz war ein Beschluss der Informations- und Datenschutzbeauftragten von Ontario, Dr. Ann Cavoukian. Der Beschluss erkennt Cavoukians Konzept des Datenschutzes durch Design ("Privacy by Design") als "wesentlichen Bestandteil fundamentalen Datenschutzes an". Das Konzept stellt sicher, dass Datenschutz in neue Technologien und Geschäftspraktiken von Anfang an verankert wird. Der Beschluss enthält zudem folgende Ziele:

  • Förderung der Anwendung der "Privacy by Design" Prinzipien als Teil des Standardbetriebes von Organisationen;
  • Aufforderung der Datenschutzbeauftragten, "Privacy by Design" zu fördern;
  • Die Grundsätze des "Privacy by Design" in Datenschutzbestimmungen und Gesetzgebung umzusetzen;
  • Die Forschung zu "Privacy by Design" zu ermutigen.

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