Das Ministerkomitee des Europarates hat einen neuen Beschluss zu „Datenschutz und Privatheit im dritten Jahrtausend“ verabschiedet. In diesem wird grünes Licht für die Novellierung des „Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“ gegeben. Nächstes Jahr ist der 30. Geburtstag der sogenannten Konvention Nr.108, die am 28. Januar 1981 zur Unterzeichnung ausgelegt wurde.
Die Minister machen in ihrem Beschluss darauf aufmerksam, daß ein großer Teil der menschlischen Aktivitäten heute durch moderne Informationstechnik beobachtet, gespeichert und analysiert wird, und zwar einfacher und schneller als je zuvor. Für einige Menschen kann das bedeuten, daß sie sich jederzeit überwacht fühlen und sie werden so in ihren Grundrechten beeinträchtigt. Deswegen ist es wichtig die Konvention Nr.108 zu modernisieren, um auch in Zukunft starke Datenschutzstandards garantieren zu können.
Verabschiedung einer Empfehlung zum Profiling
Während der Versammlung der 47 Mitgliedsländer des Europarats in Ankara haben die Justizminister ebenfalls eine Empfehlung zum Profiling verabschiedet.
Das Profiling basiert auf der Beobachtung des Verhaltens und dem Sammeln und Benutzen persönlicher Daten von Personen. Betroffen sind verschiedene Arten von Daten: Recherchen im Internet, Kaufgewohnheiten, Lebensweise und Verhalten der Konsumenten, Informationen über die Benutzung des Mobiltelefons, einschließlich Geolokalisationsdaten, sowie Daten aus sozialen Netzwerken, Videoüberwachungssystemen, biometrischen Systemen, und RFID-Systemen. Die gesammelten Daten werden durch Berechnungs-Software, Vergleiche und Korrelationsstatistiken verarbeitet, um Profile zu generieren, die in unterschiedlicher Weise genutzt werden können. Neue Kommunikationstechnologien erlauben diese Operationen mit geringen Kosten und in großem Maßstab durchzuführen, oft ohne daß die betroffene Person darüber Bescheid weiß.
Einerseits können Profiling-Methoden sowohl für den Benutzer, als auch für Wirtschaft und Gesellschaft von Nutzen sein, indem sie zum Beispiel zu einer besseren Marktsegmentierung führen kann, eine Analyse von Gefahren und Betrugsmöglichkeiten erlaubt oder indem sie das Angebot an die Anfrage anpasst um bessere Dienste anbieten zu können. Andererseits kann durch die Erstellung und Benutzung von Profilen die Menschenwürde erheblich verletzt werden, und zwar durch ungerechtfertigten Entzug des Zugangs zu bestimmten Gütern oder Dienstleistungen für Einzelpersonen.
Dem Europarat nach sollten diese Methoden des Profiling also nicht ohne Vorsichtsmaßnahmen und besondere Schutzvorrichtungen angewendet werden um einen wirksamen Datenschutz von Personen gewährleisten zu können. Zum Beispiel, wenn ein Werbetreibender das Surfverhalten eines Benutzers beobachtet, sollte dieser darüber angemessen informiert werden. Es sollte ebenfalls vermieden werden, daß Personen Opfer von Diskriminierungen oder Stigmatisierung werden, auf der Grundlage von Profilen. Einzelpersonen sollten das Recht besitzen, jeder Entscheidung zu widersprechen, die einzig auf der Grundlage von Profiling getroffen wurde.
Diese Empfehlung ist der erste Text zur Festlegung international anerkannter Datenschutzstandards, die durch die nationale Gesetzgebung und Selbstkontrolle umgesetzt werden soll.