SWIFT-Abkommen: Datenschutzbedenken nach Uberprüfung der Gemeinsamen Kontrollinstanz Europols

Die Gemeinsame Kontrollinstanz von Europol (GKI) hat vor Kurzem ihre erste Überprüfung bei Europol in Bezug auf das TFTP-Abkommen ("Terrorist Finance Tracking Program") durchgeführt.

In einem öffentlichen Bericht kritisiert die Kontrollinstanz Europas zentrale Polizeibehörde Europol wegen mangelnder Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes. Der Bericht belegt daß die bei Europol eingegangenen Anfragen der USA oft abstrakt und nicht spezifisch genug waren um eine Entscheidung über deren Übermittlung treffen zu können. Dessen ungeachtet habe Europol aber jeder Anfrage zugestimmt.

Hintergrund des Berichts ist das sogenannte SWIFT-Abkommen. Dieses Abkommen ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den EU- und US-Behörden um einen rechtliche Lösung für den Austausch personenbezogener Daten zum Zwecke der Aufspürung der Finanzierung des Terrorismus zu finden. Nach dem Inkraftreten des TFTP-Abkommens im August 2010 bekam die GKI die Aufgabe zu kontrollieren ob Europol die Bestimmungen des Abkommens bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der US-Anträge auf Zugang zu SWIFT einhält. Europol muss dem Abkommen zufolge bei allen US-Anfragen überprüfen, ob die Datenübermittlung verhältnismäßig und notwendig ist. Danach kann Europol den Transfer von Daten an die USA genehmigen oder ablehnen.

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