Neues Abkommen über den Fluggastdaten-Transfer zwischen der EU und den USA

Nach langen Verhandlungen haben die Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten sich über eine Neuauflage des Abkommens über den Austausch von Fluggastdaten (PNR oder "Passenger Name Records") geeiningt.

Für EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström enthält der Entwurf einige Verbesserungen in Punkto Datenschutz gegenüber dem 2007 unterzeichneten Vertrag:

  • Die Daten sollten nach sechs Monaten anonymisiert werden;
  • die Aufbewahrungsfrist wurde von 15 auf 10 Jahre verkürzt;
  • Die Fluggesellschaften geben jetzt die Daten an die US-Behörden weiter (zuvor konnten die Behörden die Daten selber aus dem Rechner der Fluggesellschaften auslesen);
  • nach 5 Jahren werden die PNR-Sätze an eine Datenbank übertragen, die strengeren Zugangsregeln unterliegt (bisher war es erst nach 7 Jahren der Fall).

Im Allgemeinen dürfen US-Behörden auf Daten zur Verhinderung und Verfolgung terroristischer Straftaten zugreifen, die mit einem Freiheitsentzug von mindestens 3 Jahren bestraft werden. Die Vereinbarung muss noch vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament genehmigt werden. 

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