Peter Hustinx, EU-Datenschutzbeauftragter, hat sich am 7. März 2012 zum Reformpaket für den EU-Datenschutz geäußert. Die Reformvorschläge, die am 25. Januar von der Europäischen Kommission vorgestellt wurden, sehen eine EU-Verordnung für allgemein gültige Datenschutzregeln sowie eine EU-Richtlinie mit speziellen Vorschriften für den Strafverfolgungsbereich vor.
Hustinx betrachtet die Reform insgesamt als großen Schritt nach vorn und begrüßt die geplante EU-Verordnung als Instrument, das in den EU-Mitgliedstaaten direkte Anwendung finden könne. Er ist darüber hinaus der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Regeln die Rechte des Einzelnen stärken, die Rechenschaftspflicht der Datenverarbeiter ausprägen und den Handlungsspielraum der nationalen Aufsichtsbehörden vergrößern.
Hustinx bemängelt allerdings, dass die geplanten Vorschriften unvollständig seien; man sei leider noch weit von einem umfassenden Datenschutzregelwerk in allen nationalen und europäischen Politikbereichen entfernt. Darüber hinaus bezeichnet er die Vorschläge im Strafverfolgungsbereich als "enttäuschend" und ist der Ansicht, dass sie nicht den Erfordernissen eines hohen und kohärenten Datenschutzlevels entsprechen.