Peter Hustinx, Datenschutzbeauftragter der EU (EDSB), hat sich jüngst zum EU-Beschlussentwurf in Bezug auf ACTA geäußert.
ACTA ("Anti-Counterfeiting Trade Agreement") ist ein internationales Handelsabkommen zum verbesserten Schutz geistiger Eigentumsrechte durch die Verstärkung der internationalen behördlichen Zusammenarbeit. Das Abkommen befasst sich hauptsächlich mit Warenfälschungen, Piraterie, widerrechtlicher Nutzung von Schutzmarken sowie Urheberrechten. Es sieht darüber hinaus auch spezifische Maßnahmen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte im digitalen Bereich vor.
In seiner Stellungnahme hebt der EDSB die nur unzureichend definierten Maßnahmen gegen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte im Internet hervor. Laut EDSB könnte dieser Mangel an Klarheit bei unsachgemäßer Umsetzung inakzeptable Folgen für die Grundrechte des Einzelnen nach sich ziehen. Hustinx unterstreicht, dass ein Teil der vorgesehenen Maßnahmen zu Verhaltens- und Kommunikationsüberwachung in breitem Maßstab führen könnte. Er ist der Ansicht, dass die vorgesehenen Maßnahmen tief in die Privatsphäre eingreifen ; die Umsetzung solle daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und sich auf Aspekte beschränken, die für die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte tatsächlich notwendig sind.