Die "Artikel 29"-Gruppe warnt vor potentiellen Gefahren beim Einsatz von biometrischer Technik

Die "Artikel 29"-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten kommentierte die neuen Entwicklungen im bereich der biometrischen Technik in ihrer Stellungnahme vom 27. April 2012.

Die Biometrie bietet gewisse Vorteile: Erhöhte Datensicherheit, Schutz gegen bzw. Bekämpfung von Betrug und Identitätenklau, Unveräußerlichkeit der Daten, Positividentifizierung und mehr Komfort. Darüber hinaus werden biometrische Daten erfolgreich und effektiv auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und für die Zutrittskontrolle eingesetzt.

Hinsichtlich der Anwendungsmöglichkeiten der Biometrie sollte man jedoch vorsichtig bleiben, da biometrische Daten über den technischen Aspekt hinaus vor allem Charakteristika sind, die für jedes Lebewesen einzigartig sind, wie zum Beispiel der Fingerabdruck, die Konfiguration der Venen oder die DNA. Diese können nicht gelöscht oder geändert werden. Aus diesem Grund stellen biometrische Technologien ein Risiko für den Schutz der Privatsphäre der Beteiligten dar.

Dieses Risiko wurde durch die jüngsten technologischen Entwicklungen noch verstärkt. Online-Bildergalerien und soziale Netzwerke mit Millionen von Bildern seien damit möglich geworden. Fingerabdruck-Lesegeräten und Videoüberwachungssysteme sind jetzt für jedermann zugänglich. Auch DNA-Tests sind erschwinglich geworden und können schnell durchgeführt werden.

Der Gruppe nach könnte die Aufrüstung von Überwachungskameras oder Smartphones mit Systemen zur Gesichtserkennung, die auf Datenbanken sozialer Netzwerke zurückgreifen können, das Aus für Anonymität und die unverfolgte Fortbewegung von Individuen bedeuten.

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