Die "Artikel 29"-Gruppe hat ein zweites Mal zu den Datenschutz-Reformvorschlägen der EU-Kommission vom 25. Januar Stellung bezogen.
Diese zweite Stellungnahme ist detaillierter als die vom 23. März 2012, die eine erste allgemeine Reaktion auf die Vorschläge der Kommission darstellte. Sie berücksichtigt die aktuellen Diskussionen im Parlament und im Rat der Europäischen Union und gibt zusätzlichen Erklärungen zu zentralen Konzepten wie der Definition von persönlichen Daten, dem Begriff der Zustimmung und den delegierten Rechtsakten.