Vor dem EU-Gerichtshof stehen sich Google und die spanische Datenschutzbehörde gegenüber in einem Fall über das "Recht auf Vergessen".
Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Beschwerde eines Bürgers bei der spanischen Behörde. Bei der Eingabe seines Names in die Suchmaschine verweisen mehrere Ergebnisse auf einem Zeitungsartikel aus dem Jahre 1998, der über die amtliche Zwangsversteigerung seines Hauses informiert. Nach dieser Entdeckung verlangt er, dass diese Links gelöscht werden. Google lehnt dieser Forderung aber ab.
Laut dem Anwalt von Google ist das Unternehmen nicht für die Inhalte des Internets zuständig: "Google ist Vermittler, aber nicht Herausgeber von Informationen". Die spanische Datenschutzbehörde stimmt dem nicht zu: "Die betroffene Person muss ein Recht haben zu entscheiden, welche Information für sie schädlich ist". "Ohne Google gäbe es kaum eine Chance diese Bekanntmachung heute jemals wieder zu finden", argumentiert die spanische Behörde.
Der Gutachter des Europäische Gerichtshof will am 25. Juni ein Urteil empfehlen. Das Gericht wird aber erst einige Monate später entscheiden.